TERMS & CONDITIONS

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 29.12.2022

1. ALLGEMEINES

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz die "AGB") gelten für sämtliche Verträge, welche von der happtiq GmbH, ihren bestehenden oder zukünftig noch entstehenden Tochtergesellschaften (nachfolgend kurz „happtiq") mit einem Dritten (nachfolgend „Kunde") abgeschlossen werden. Verträge sind sämtliche ausdrücklich oder konkludent, schriftlich oder mündlich abgeschlossene Vereinbarungen über die Erbringung von Dienstleistungen.

1.2. Für sämtliche Verträge zwischen happtiq und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von happtiq ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Auch Vertragserfüllungshandlungen durch happtiq gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.

1.3. Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für andere, insbesondere Folgegeschäfte.

1.4. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden. Änderungen der AGB gelten als genehmigt und sind in der geänderten Fassung auch auf bestehende Verträge anwendbar, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Information über die Änderung schriftlich Widerspruch erhebt. Die aktuelle Fassung der AGB von happtiq kann stets auf der Webseite von happtiq eingesehen werden. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so gelten die alten AGB für die zu diesem Zeitpunkt aufrechten Verträge weiter. happtiq steht in diesem Fall jedoch ein Kündigungsrecht zu.

1.5. Sofern der Kunde über happtiq Produkte von Drittherstellern bezieht, gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen, welche auf den jeweiligen Websites abrufbar sind (derzeit): Google Workspace: https://workspace.google.com/terms/premier_terms. html, Google Cloud Plattform: https://cloud.google.com/terms, Looker: https://cloud.google.com/terms/looker/msa, Boomi: Master Services Agreement (https://boomi.com/msa) Boomi Service Description (https://boomi.com/legal/service/), CloudM: CloudM Subscription Agreement (https://www.cloudm.io/cloudm-manage-eula) CloudM Migrate EULA (https://www.cloudm.io/cloudm-migrate-eula). Für den Inhalt der Nutzungsbedingungen wird keine Haftung übernommen, weil happtiq keinerlei Einfluss darauf hat.

1.6. happtiq erbringt seine Leistungen für Unternehmer, sodass die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht zur Anwendung gelangen. Sollte der Kunde ausnahmsweise Konsument sein, bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen zugunsten von Konsumenten unberührt.

2. LEISTUNGEN UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

2.1. happtiq vertreibt einerseits Produkte seiner Vertriebspartner, welche je nach Vereinbarung in Form eines Resellings den eigenen Kunden angeboten werden. Die Kunden profitieren dabei von Sonderkonditionen, welche die Vertriebspartner den Kunden gewähren, wenn diese die Produkte von oder über happtiq beziehen. Von happtiq wird jedoch keine eigene Software erstellt. Andererseits erbringt happtiq Beratungsdienstleistungen im Bereich von Cloudlösungen.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung durch happtiq zu schaffen. Dies beinhaltet die Verpflichtung des Kunden, Informationen und Zugangsdaten vollständig, richtig und zeitgerecht zur Verfügung zu stellen sowie erforderlichenfalls den Zugang für happtiq zu sämtlichen Systemen (einschließlich genutzter Soft- und Hardware) zu ermöglichen.

2.3. Sofern von happtiq Zwischenberichte zur Leistungserbringung erstellt werden, hat der Kunde diese binnen fünf Werktagen dahingehend zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Informationen zutreffen. Sollten die Informationen unrichtig sein, hat der Kunde dies gegenüber happtiq bei sonstigem Verlust von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen unverzüglich schriftlich zu beanstanden.

2.4. Sollte sich im Zuge der Leistungserbringung herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, verpflichtet sich happtiq dazu, dies dem Kunden anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung daraufhin nicht entsprechend ab oder schafft er nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung, ist happtiq berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die bisherigen Leistungen und Aufwendungen sind happtiq zu vergüten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden, einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden oder unterbleibt eine Leistung von happtiq aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, ist happtiq ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, erhält jedoch das volle vereinbarte Entgelt und muss sich nicht anrechnen lassen, was sie sich durch das Unterbleiben der Leistung erspart hat. Unterbleibt die Ausführung infolge von höherer Gewalt, verschiebt sich der Leistungszeitpunkt zunächst für die Dauer des Hindernisses nach hinten. Dies gilt auch bei Fixterminen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Pönalen ist dabei ausdrücklich ausgeschlossen. Steht der Ausführung aufgrund von höherer Gewalt ein dauerhaftes Hindernis entgegen, sind beide Vertragspartner berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bereits von happtiq erbrachte Leistungen sind dennoch zu entlohnen und Schadenersatzansprüche und Pönalen sind auch in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

2.5. Nach erfolgter Einrichtung der von happtiq vertriebenen Produkte der Vertriebspartner hat der Kunde unverzüglich, längstens innerhalb von fünf Werktagen ab Beendigung der Einrichtungsarbeiten, die Fertigstellung der Einrichtungsarbeiten und Inbetriebnahme der Produkte zu bestätigen. Die Bestätigung ist vom Kunden schriftlich zu erteilen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Bestätigung, gilt sie mit Ablauf der Frist von fünf Werktagen als erteilt. Liegen wesentliche Mängel vor, sodass die Produkte nicht genutzt werden können, hat die Bestätigung nach Mängelbehebung innerhalb der genannten Frist zu erfolgen. Eine solche Bestätigung kann unterbleiben, wenn der Kunde die Produkte bereits selbst installiert hat und durch die Vereinbarung mit happtiq lediglich von den Sonderkonditionen profitieren möchte, welche die Vertriebspartner nur bei Bezug der Produkte über happtiq gewähren.

2.6. Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform, sowie sämtlicher anderer wesentlicher Umstände, die für das Vertragsverhältnis mit happtiq relevant sein könnten, unverzüglich mitzuteilen.

3. VERTRAGSABSCHLUSS UND ENTGELT

3.1. Sämtliche Angebote, die von happtiq abgegeben werden, sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – sofern mündlich abgegeben – schriftlich nachträglich bestätigt wurden.

3.2. Bei Angebotslegung durch happtiq ist diese höchstens bis zu zehn Werktagen an das Angebot gebunden, sofern im Einzelfall nicht eine andere Bindungsfrist zugesagt wird.

3.3. Ein Angebot eines Kunden bedarf zur Annahme einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch happtiq, wobei happtiq auch berechtigt ist, das Angebot des Kunden durch Erfüllung anzunehmen.

3.4. Von happtiq bekannt gegebene Leistungsentgelte bzw. Preise oder veröffentlichte Preislisten sind freibleibend und nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben oder – sofern mündlich abgegeben – schriftlich bestätigt wurden. Die von happtiq bekannt gegebenen Preise werden in Euro (€) angegeben und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

3.5. Die von happtiq zu erbringenden oder erbrachten Dienstleistungen sind nach den jeweils gültigen Tarifen zu vergüten, die dem Kunden von happtiq über Anfrage jederzeit bekannt gegeben werden. Im Falle der mehrfachen Beauftragung von happtiq können sohin unterschiedliche Preislisten zur Anwendung gelangen. Für Arbeiten, die von happtiq zwischen 17:00 Uhr und 22:00 Uhr erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe von 50%, verrechnet, bei Leistungen, die zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verrichtet werden, wird ein Zuschlag von 100% in Rechnung gestellt.

3.6. Bei nach Zeitaufwand abgerechneten Dienstleistungen stellt die kleinste Zeiteinheit 15 Minuten dar. Wegzeiten zum und vom Kunden gelten als vom Kunden zu bezahlender Zeitaufwand.

3.7. Angebote, die von happtiq erstellt werden, sind entgeltlich und verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich gegenteilig vereinbart, als Kostenvoranschläge ohne Gewähr. Bei Kostenvoranschlägen ohne Gewähr besteht eine Anzeige- und Informationspflicht von happtiq erst ab einer Überschreitung von 15% der im Kostenvoranschlag angeführten Kosten.

3.8. Sofern monatliche Dienstleistungskontingente Vertragsinhalt werden, verfallen diese mit Ablauf des jeweiligen Monats und können, sofern nicht zwischen happtiq und dem Kunden gesondert vereinbart, nicht in den Folgemonat übernommen werden.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, NACHLÄSSE UND TARIFE

4.1. Die von happtiq gelegten Rechnungen sind innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungserhalt, sofern nicht gesondert vereinbart, fällig. Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail zugestellt.

4.2. Teilrechnungen: Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Schulungen, Realisierungen in Teilschritten etc.) umfassen, ist happtiq berechtigt, nach Erbringung jeder Teilleistung gesondert Rechnung zu legen.

4.3. Spesen, die im Zusammenhang mit der vom Kunden gewählten Zahlungsart entstehen (Kreditkartenzahlungen, Auslandsüberweisungen, etc.), werden an den Kunden weiterverrechnet.

4.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist happtiq berechtigt, Rechnungskonten der Kunden zu deaktivieren bzw. zu suspendieren oder nach Setzung einer nicht mehr als fünf Werktage betragenden Nachfrist und deren ungenütztem Verstreichen berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten, das vereinbarte Entgelt sowie der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen gemäß § 456 UGB zu entrichten. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. HINWEIS: Die Maßnahmen im Fall des Zahlungsverzuges haben, je nach Service insbesondere folgende Auswirkungen auf den Kunden: - Bei Reselling der Google Cloud Plattformprodukte wird das Rechnungskonto deaktiviert, wodurch gleichzeitig auch die vom Kunden genutzten Dienste deaktiviert werden. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet oder happtiq vom Vertrag zurücktritt. - Bei Reselling der Google Workspace Produkte ist happtiq zur Suspension des Zugangs des Kunden berechtigt, wodurch dieser nicht mehr in der Lage ist, die Dienste zu nutzen. Tritt happtiq vom Vertrag zurück, kann seitens happtiq die Verknüpfung des Kundenkontos mit happtiq aufgelöst werden, wodurch der Kunde direkt auf Google zurückfällt. happtiq übernimmt keine Haftung für Schäden, einschließlich entgangenen Gewinn, welche dem Kunden dadurch entstehen.

4.5. Aufrechnungen des Kunden gegenüber happtiq mit anderen als von happtiq gegenüber dem Kunden ausdrücklich zugestandenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden oder in der Insolvenz von happtiq sind ausgeschlossen.

4.6. Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber happtiq sind ausgeschlossen.

4.7. happtiq ist berechtigt, vom Kunden für jede Mahnung einen Pauschalbetrag von EUR 30,00 zu verlangen. Sollte happtiq ein Inkassoinstitut oder einen Rechtsanwalt mit der Betreibung der Forderung beauftragen, ist happtiq berechtigt, die nach der Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen oder die nach dem RATG bzw. der AHK gebührenden Vergütungen zu verlangen, auch wenn diese Kosten die gerichtlich ersatzfähigen Kosten übersteigen.

4.8. happtiq vermittelt unter anderem Produkte von Vertriebspartnern. Durch den Bezug über happtiq werden dem Kunden vom Vertriebspartner Sonderkonditionen gewährt. Die Sonderkonditionen gelten in der Regel nicht auch für Anwendungen von Dritten, welche der Kunde durch die Produkte des Vertriebspartners nutzen kann. Grundsätzlich hat happtiq keinen Einfluss auf die Preisgestaltung seiner Vertriebspartner.

4.9. Sonderkonditionen auf die Produkte der Vertriebspartner werden gesondert vereinbart oder bis auf Widerruf gewährt. happtiq behält sich vor, diese ohne Angaben von Gründen, unter Wahrung einer einmonatigen Vorlaufzeit zu widerrufen.

4.10. Google Voice Tarife verstehen sich stets zuzüglich anfälliger Gesprächsgebühren gemäß den jeweils gültigen Tarifblatts (https://voice.google.com/rates).

5. von GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

5.1. Google happtiq vertreibt Produkte von Vertriebspartnern an seine Kunden. Die Kunden haben sich vor Vertragsabschluss über die technischen Anwendungsmöglichkeiten der vertriebenen Produkte sowie deren Anwendungsvoraussetzungen zu informieren. happtiq hat keinerlei Einfluss auf die Anwendungsmöglichkeiten der Produkte.

5.2. happtiq hat keinen Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der von den Vertriebspartnern betriebenen Produkte. Zudem hat happtiq auch keinen Einfluss auf Änderungen der Produkte, beispielsweise durch Updates, oder den Umfang der Produkte, beispielsweise wenn Produkte von Dritten hinzugefügt oder entfernt werden.

5.3. Da die Kunden durch den Bezug der Produkte über happtiq lediglich von gewährten Sonderkonditionen profitieren und die Kunden die Produkte auch direkt über die Vertriebspartner beziehen können, haftet happtiq dem Kunden für die Mangelhaftigkeit der Produkte, Unterbrechungen oder Störungen der technischen Systeme nur insofern eingeschränkt, als dem Kunden lediglich ein Wandlungsrecht gegenüber happtiq zusteht. Sollte der Kunde die Produkte bereits vor dem Vertragsabschluss mit happtiq erworben haben und durch happtiq lediglich in den Genuss der Sonderkonditionen gelangt sein, hat die Wandlung lediglich Auswirkungen auf die Vertragsbeziehung mit happtiq jedoch nicht auf die ursprüngliche Vertragsbeziehung mit dem Vertriebspartner direkt.

5.4. Soweit happtiq nicht vorsätzlich oder krass grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist jeglicher Schadenersatzanspruch ausgeschlossen. happtiq hat keinen Einfluss auf die vom Kunden in den Produkten gespeicherten Daten. Der Kunde trägt die alleinige Haftung für die gespeicherten Inhalte. Diesbezüglich ist jegliche Haftung von happtiq ausgeschlossen. Allgemein sind Ansprüche auf den entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, ideelle Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.

5.5. Ist die Erbringung von Dienstleistungen durch happtiq vereinbart, haftet happtiq nicht für Schäden soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Allgemein sind Ansprüche auf den entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, ideelle Schäden oder Folgeschäden, wie der Verlust von Daten, ausgeschlossen.

5.6. Im Falle der Gewährleistung gemäß dieser Bestimmungen leistet happtiq Gewähr für Mängel, die binnen sechs Monate nach Übergabe hervorkommen. Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung verjähren gleichzeitig mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

5.7. Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche des Kunden beginnt mit Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen und beträgt sechs Monate.

5.8. Sollte happtiq eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG treffen, wird der maßgebliche Zeitraum (§ 7 Abs 2 Z 1 und 2 VGG), in dem Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen sind, auf ein Jahr beschränkt.

5.9. Im Falle einer Inanspruchnahme von happtiq ist die Haftung je Schadensfall mit dem tatsächlichen positiven Schaden, höchstens aber mit EUR 15.000,00 begrenzt. Weitergehende Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

6. VERANTWORTUNG DES KUNDEN FÜR INHALTE UND NUTZUNG

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, in den vertriebenen Produkten keine illegalen Inhalte oder unberechtigt urheberrechtlich geschützte Inhalte zu speichern. Sollte happtiq hiervon Kenntnis erlangen, wird happtiq den Kunden per E-Mail darüber informieren und unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, diesen Inhalt zu entfernen oder entfernen zu lassen. Die Beurteilung, ob gespeicherte Inhalte illegal sind, liegt im Ermessen von happtiq. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, ist happtiq berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.2. Der Kunde verpflichtet sich, happtiq hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben, insbesondere auch im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Urheberrechtsgesetz. Eine Verletzung dieser Verpflichtungen berechtigt happtiq zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag.

6.3. Der Kunde ist zur unbedingten Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff verpflichtet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren, Schadsoftware oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch "Hacker" erfolgen kann.

7. VERTRAGSLAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1. Verträge über den Bezug von Produkten der Vertriebspartner oder Dienstleistungsverträge werden je nach Vereinbarung entweder auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen.

7.2. Sofern nicht anderweitig vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit und mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum jeweils Monatsletzten geschlossen. Ein etwaiger Kündigungsverzicht, beispielsweise durch den vom Kunden oder im Auftrag des Kunden initiierten Abschluss von Vertragsbindungen, bleibt davon unberührt und aufrechterhalten.

7.3. Bestehende Vertragsverhältnisse können von happtiq stets aus wichtigem Grund aufgelöst werden. Wichtige Gründe sind insbesondere - Zahlungsverzug und ungenütztes Verstreichen der nicht mehr als fünf Werktage betragenden Nachfrist. - Tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung und fehlende Abänderung der Leistungsbeschreibung oder Schaffung der Voraussetzungen für eine adäquate Ausführung durch den Kunden. - Unterbleiben der Leistung aus sonstigen Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen. - Entgegenstehen eines dauerhaften Hindernisses aufgrund von höherer Gewalt. - Verletzung der den Kunden treffenden Mitwirkungspflichten. - Verletzung der den Kunden treffenden Verantwortung hinsichtlich der Inhalte und der Nutzung.

7.4. Widerruft happtiq die gewährten Sonderkonditionen, hat der Kunde das Recht, innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang des Widerrufs den Vertrag mit Wirkung zum letzten Tag der gewährten Sonderkondition zu kündigen.

8. DATENSCHUTZ

8.1. Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes 2003 verpflichtet sich happtiq, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben.

8.2. happtiq wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des DSG, der DSGVO und des TKG einhalten und die erforderlichen, angemessenen und zumutbaren technischen und organisatorischen Maßnahmen für den Datenschutz ergreifen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, haftet happtiq nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.

9. GEHEIMHALTUNG

9.1. Alle Unterlagen sowie Materialien, die der Angebotserstellung und der Informationsaufbereitung dienen oder Leistungserbringung betreffen und die happtiq dem Kunden zusendet oder übergibt, sind Geschäftsgeheimnisse von happtiq und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

9.2. Verstößt der Kunde gegen diese Bestimmung, ist er verpflichtet, eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 25.000,00 zu bezahlen. Ein darüberhinausgehender Schaden kann von happtiq jederzeit geltend gemacht werden.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Salvatorische Klausel: Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die AGB eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder der undurchführbaren Bestimmungen oder zur Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 29.12.2022 Ausfüllung der Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben würden, sofern sie dies bei Vertragsabschluss oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung bedacht hätten.

10.2. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus einem Vertragsverhältnis ist Wien. Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem zwischen happtiq und dem Kunden geschlossenen Vertrag und/oder diesen AGB werden ausschließlich vom sachlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gericht entschieden.

10.3. Auf diese AGB sowie sämtliche zwischen happtiq und dem Kunden geschlossene Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht internationalen unter Ausschluss der Verweisungsnormen und Konfliktregeln sowie unter Ausschluss des UNKaufrechts.